AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Best-Park GmbH

Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der Best-Park GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.

I. Geltung und Vertragsabschlüsse

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Für alle Angebote und Leistungen der Firma Best-Park GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Best-Park GmbH nicht an, es sei denn, Best-Park GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Best-Park GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Firma Best-Park GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Best-Park GmbH die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.

2.2 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Best-Park GmbH und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

2.3 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Firma Best-Park GmbH sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

II. Mietvertrag und Shuttle-Service

1. Mietvertrag

1.1 Best-Park GmbH bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf International die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in dem von Best-Park GmbH betriebenen Parkhaus oder Parkplatz (Kieshecker Weg 153, 40468 Düsseldorf) gegen Entgelt abzustellen und den von Best-Park GmbH eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf International und zurück kostenfrei zu nutzen.

1.2 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Best-Park GmbH kommt zwischen dem Kunden und Best-Park GmbH ein Mietverhältnis zustande.

1.3 Best-Park GmbH ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Fa. Best-Park GmbH ist es gestattet das Fahrzeug auf das nahe gelegene zweite Gelände zu überführen und zu Parken.

1.4 Best-Park GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Best-Park GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Best-Park GmbH bleiben hiervon unberührt.

2. Verhalten auf dem Betriebsgelände

2.1 Auf dem Betriebsgelände der Firma Best-Park GmbH gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Firma Best-Park GmbH, der Mitarbeiter der Firma Best-Park GmbH und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Firma Best-Park GmbH in bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.

2.2 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Best-Park GmbH, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Best-Park GmbH berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

2.3 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Firma Best-Park GmbH zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Best-Park GmbH ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Best-Park GmbH im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.

2.4 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Best-Park GmbH ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

3. Shuttle-Service

3.1 Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Firma Best-Park GmbH stellt Best-Park GmbH für maximal sieben Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Firma Best-Park GmbH zum Flughafen Düsseldorf International und zurück zur Verfügung.

3.2 Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Best-Park GmbH ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.

3.3 In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.

3.4 Die Beförderung zum Flughafen Düsseldorf International erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.

3.5 Die Ankunftszeit an unserem Parkhaus und Landezeit am Flughafen Düsseldorf International sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Best-Park GmbH haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei Best-Park GmbH den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma Best-Park GmbH seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von Best-Park GmbH verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.

3.6 Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf International zum Betriebsgelände der  Firma Best-Park GmbH erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Best-Park GmbH nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Best-Park GmbH wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.

3.7 Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Best-Park GmbH berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.

3.8 Auf Wunsch stellt Best-Park GmbH Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und Best-Park GmbH entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

III. Kfz-Dienstleistungen

1. Best-Park GmbH ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Firma Best-Park GmbH mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen wie Fahrzeugaufbereitung, Scheibenreparaturservice sowie einstweilige Dienstleistungen für die abgestellten Fahrzeuge.

2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Best-Park GmbH zu zahlen.

2. Von Best-Park GmbH angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

3. Für die von Best-Park GmbH angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Best-Park GmbH angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Best-Park GmbH nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Best-Park GmbH verpflichtet.

6. Gegen die Ansprüche von Best-Park GmbH kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Best-Park GmbH anerkannt.

V. Rücktritt

1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Best-Park GmbH eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Best-Park GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

VI. Haftung

1. Best-Park GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Best-Park GmbH sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Best-Park GmbH beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Best-Park GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet Die Firma Best-Park GmbH nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten wie (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder  vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe von 2,20 Meter.

3. Best-Park GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Best-Park GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Best-Park GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Best-Park GmbH ausgeschlossen.

6. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Best-Park GmbH verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

7. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Best-Park GmbH ab, soweit Best-Park GmbH ein Schaden entstanden ist.

VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Best-Park GmbH in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.